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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden

§ 1 - Allgemeines
(1) Für alle bestehenden und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen der NLP GmbH, Untere Wiltisgasse 5, CH-8700 Zurich oder unter dem Domainnamen UniTranslate (nachfolgend "NLP" genannt) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Geltung anderer, entgegenstehender Vertrags-, Geschäfts-, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, NLP stimmt dem im Einzelfall ausdrücklich zu. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) NLP erbringt für den Auftraggeber qualitativ hochwertige Übersetzungsleistungen.

§ 2 - Vertragsabschluss
(1) NLP unterbreitet dem Auftraggeber ein Angebot zur Anfertigung einer Übersetzung auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Daten.
(2) Mit Annahme dieses Angebots kommt der Übersetzungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und NLP zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande.
(3) Soweit der Vertrag mündlich geschlossen wird, ist NLP berechtigt, die Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und eine unterzeichnete Fassung des Vertrages zu verlangen.
(4) NLP kann die Übersetzung eines Textes verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn Texte zur Übersetzung vorgelegt werden, die strafbar sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, oder wenn der Schwierigkeitsgrad oder der Umfang des Originals eine Übersetzung in angemessener Form innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist unzumutbar erscheinen lassen.

§ 3 - Umfang der angebotenen Leistungen
(1) NLP fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Terminen an. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erstellt und liefert NLP eine überarbeitete Übersetzung. NLP verpflichtet sich, den vom Auftraggeber vorgelegten Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen (bzw. übersetzen zu lassen) und dafür Sorge zu tragen, dass die Übersetzung ohne Auslassungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Änderungen angefertigt wird. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Ausgangstextes wörtlich oder sinngemäß nach durchschnittlichen, allgemein gültigen Qualitätsstandards des Übersetzungssektors des jeweiligen Sprachgebiets angefertigt. Die Berücksichtigung einer vom Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
(2) NLP ist berechtigt, sich zur Anfertigung der Übersetzung geeigneter und zugelassener Dritter zu bedienen. Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich NLP. Bei Eilaufträgen, die eine Aufteilung der Arbeit auf mehrere Übersetzer erfordern, kann eine einheitliche Terminologie nicht gewährleistet werden. Die Erstellung oder Erweiterung einer Terminologieliste oder eines Glossars bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
(3) NLP liefert die fertige Übersetzung in dem vereinbarten Format. Beglaubigungen, Adaptionen fremdsprachiger Werbetexte, Web- und Softwarelokalisierung, Texteingabe, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Eillieferungen, Erstellung und Erweiterung einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien ausdrücklich vereinbart wurden. In Fällen höherer Gewalt oder bei Umständen, die NLP nicht zu vertreten hat, kann sich die Frist angemessen verlängern. Der Auftraggeber wird NLP die Bedeutung der Einhaltung eines bestimmten Termins für das jeweilige Werk darlegen.
(5) Texte werden nur auf Wunsch und Gefahr des Auftraggebers an diesen zurückgesandt.
(6) Beabsichtigt der Auftraggeber, den übersetzten Text zu veröffentlichen oder für Werbezwecke zu verwenden oder in einem bestimmten Stil zu formulieren, so hat er bei Auftragserteilung eindeutige Angaben, Glossare, Stil- und Textvorgaben für den zu veröffentlichenden Text oder den zu adaptierenden Werbetext zu machen. Unterlässt er es, bei der Auftragserteilung Angaben zur Verwendung der Übersetzung zu machen, und wird der Text später veröffentlicht oder zu Werbezwecken verwendet, so kann er nicht verlangen, dass die Veröffentlichung oder Werbung wegen eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption wiederholt werden muss. NLP behält sich in diesem Fall alle Rechte aus der Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen vor. Der Auftraggeber hat NLP vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung vorzulegen. Wird ein Dokument ohne Freigabe durch NLP gedruckt, so trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung dafür und haftet auch in vollem Umfang für etwaige Folgeschäden.

§ 4 - Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber überlässt NLP den zu übersetzenden Text in einfacher Form oder in einer Form, die mit gängigen Textverarbeitungsprogrammen bearbeitet werden kann.
(2) Der Auftraggeber hat NLP bei Auftragserteilung alle Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Übersetzung erforderlich sind. 

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